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Liebe
Mütter, liebe Väter, liebe
Tagesmütter, liebe interessierte
Leser,
da es
bei unserer Arbeit nicht nur um gelungene Vermittlungen geht,
sondern selbstverständlich auch um die Menschen, die dahinter
stehen, möchte Wigwam Sie in Zukunft in sporadischen Abständen per
Info-Brief über
interessante Neuerungen informieren. Dabei kann es sich um eine geänderte
Gesetzeslage oder neue Empfehlungen von Verbänden handeln oder um
allgemeine Informationen und Tips von Tagesmüttern, oder
interessante "Link-Hinweise", die uns alle mehr oder
weniger beschäftigen.
Die
Themen, die ich hierzu auswähle, sind sehr vielschichtig. Sie
betreffen Familien im allgemeinen, Tagespflege im besonderen, aber
auch Tabu-Themen verschiedener Art. Besonders zu erwähnen wäre
hier die Gewalt gegen Kinder und der sexuelle Missbrauch.
Natürlich
habe ich aufgrund meines großen täglichen Arbeitsaufwandes nicht
die Zeit, eine regelrechte Broschüre herauszugeben; dennoch möchte
ich mich bemühen, Ihnen wichtige Neuerungen nahe zu bringen, zu
denen ich eher Zugang
habe als sie.
Der
Info-Brief wird von der Hauptstelle (Wigwam 1,
Susanne Rowley) erstellt und an alle Mütter,
Tagesmütter und
interessierte Leser weitergeleitet, die online sind (leider
sind das immer noch die wenigsten!) Ein Versand per Post
ist jedoch zu kostspielig für Wigwam. Wigwam 2 und Wigwam 3 sind
ebenso gehalten, für eine Verbreitung an deren Mütter und Tagesmütter
zu sorgen. Der E-Mail-Versand erfolgt in sporadischen Abständen,
wenn Bedarf besteht; in der Regel
aber monatlich.
Wenn
Sie Interesse haben, können Sie sich gerne zu den angesprochenen
Themen äußern. Inwieweit ich Fragen beantworten kann (rein
inhaltlich oder zeitlich gesehen) kann ich heute noch nicht abschätzen,
da ich selbstverständlich für die Inhalte, die ich weitergebe, nur
teilweise verantwortlich zeichne;
z.B., wenn es sich um die Weitergabe von Gesetzesentwürfen ect.
handelt.
Wigwam
plant jedoch auf unserer Internet-Seite ein "Forum", in
dem sich Tagesmütter und Mütter zukünftig austauschen können.
Wigwam
Info-Brief Nr. 1 / 26.06.01
Link-Tipps
Mein
erstes Anliegen heute, wäre, sie auf einen interessanten Link
aufmerksam zu machen, bei dem es sich um vermisste Kinder handelt: www.gesuchte-kinder.de
Kaum
vorstellbar, was solche Eltern empfinden müssen. Nur durch
Verbreitung dieser Seite, wird die Chance vergrößert, diese Kinder
zu finden.
Ein
weiterer interessanter Link ist für Eltern, die ihr Kind vor, während,
oder kurz nach der Geburt verloren haben. http://www.initiative-regenbogen.de
Hier bekommen Sie Rat und Hilfe und auch Adressen von
Selbsthilfegruppen.
Guter
Rat einer erfahrenen Tagesmutter
Diese
Tagesmutter gibt sogenannte
Info-Mappen über ihre Arbeit und ihre Familie nach dem ersten
Kennenlern-Treffen mit der abgebenden Mutter heraus. Sie schafft so
Vertrauen in ihre Arbeit und erleichtert den Eltern die Probezeit.
Die
Mappe dieser Tagesmutter enthielt reichhaltige Infos - die
wesentlichen haben wir hier zusammengetragen:
-
Kurzbeschreibung der Familie, des Berufweges
- Ihr
Verständnis von Tagespflege
-
diverse Elternbriefe
-
Informationen zum Thema Haftpflicht
-
Umgang mit kranken Kindern
-
Umgang mit Terminänderungen
-
Qualitätsprofil einer Tagesmutter lt. Bundesfachkongress
-
Referenzen von Ämtern und Organisationen und Familien, deren Kinder
sie betreut hat
Die
Mappe gibt sie nach dem Erstgespräch für eine Woche zum Lesen mit
nach Hause. Sogar Fotos von ehemaligen Tageskindern beim Spiel im
Garten legt sie bei. Das hat den Vorteil, dass viele Fragen bereits
im Vorfeld beantwortet werden und die abgebende Familie sich einen
Gesamteindruck verschaffen kann.
Gesetzesänderung
Wie der
Verband alleinerziehender Mütter u. Väter berichtete wurde ,
befindet sich das "Gewaltschutzgesetz" in der ersten
Lesung (noch nicht verabschiedet), das eine deutliche
Position für die Frauen bezieht. Sie sollen
von nun an in der Wohnung bleiben und ihre gewalttätigen Männer müssen
gehen. Bisher haben in der BRD jährlich über 50.000 Frauen mit
ihren Kindern Schutz in Frauenhäusern suchen müssen, um der Gewalt
ihrer Männer zu entgehen. Das Gesetz würde
zunächst in dem Maße Gerechtigkeit
herstellen, als nun die Männer die Konsequenzen ihres
Handelns tragen müssen. Es würde
Gewalt gegen Frauen heraus aus der Privatsache in den Bereich der
inneren Sicherheit verweisen.
Auch die Kinder würden von der
neuen Regelung profitieren - sie könnten
in ihrer gewohnten Umgebung bleiben; Kiga und Schule weiter
besuchen und Freunde in der Nachbarschaft behalten. Folgender
Stand der Dinge:
Das Gewaltschutzgesetz befindet sich
in der ersten Lesung. Es
ist noch lange nicht verabschiedet. Entwürfe liegen vor. Wenn
dieses Bundesgesetz verabschiedet ist, dann müssen zunächst die
Länder ihre Polizeigesetze ändern, damit die Polizei die
Befugnis bekommt Menschen aus der eigenen Wohnung zu verweisen.
Dieses Recht haben zur Zeit auf richterlichen Beschluss nur
Gerichtsvollzieher. Dazu arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Abschließend
will ich noch ein Statement
einer Leiterin eines Frauenhauses hier anfügen, die auf länder-
und bundesebene arbeitet. Sie sagt: " dass es ein
Trugschluss ist anzunehmen, dass alle Frauen und Kinder dann in
Ihren Wohnungen verbleiben können, denn das Gesetz spricht nur
eine Wegweisung aus und gewährt keinen konkreten Schutz. Es wird,
wie das Beispiel Österreich zeigt, weiterhin voll belegte Frauenhäuser
geben."
So viel
für heute
es grüßt
ganz herzlich
Susanne
Rowley
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