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Liebe
Tagesmütter/ -väter, liebe Mütter, liebe interessierte Leser,
da bin
ich wieder! Ich hoffe, Sie lesen die Info-Briefe immer noch gerne.
Wir in den Wigwam`s haben auf jeden Fall festgestellt, dass der
Beratungsaufwand etwas geringer geworden ist. Offensichtlich werden
doch brennende Fragen durch diesen regelmäßigen Info-Service gut
beantwortet.
Ausfall
von Betreuungszeiten / Fortzahlung Betreuungsgeld
Viele
Eltern und Tagesmütter sind unsicher, wie die Bezahlung von statten
gehen soll beim Ausfall von Betreuungszeiten. Hier ist wichtig zu
betrachten, aus welchem Grund Betreuungszeiten ausfallen; pauschal
kann man diese Frage nicht beantworten. Man muß auch unterscheiden,
wo gesetzliche Ansprüche bestehen und wo nicht,
und wie die tatsächlichen Regelungen in der Praxis sich bewährt
haben.
Erkrankt
z.B. die Tagesmutter, so gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf
Fortzahlung des Betreuungsgeldes. Es ist von daher sinnvoll, im
Vorfeld solche Regelungen mündlich oder vertraglich zu regeln. Der
Bundesverband empfiehlt bei einzelnen Tagen, das Betreuungsgeld
nicht zu kürzen. Die Anzahl der Ausfalltage, bei denen noch
durchbezahlt werden soll, könnte aber im voraus zwischen den
Parteien festgelegt werden.
Eine
Unterschreitung der Betreuungszeiten, die durch die abgebenden
Eltern entsteht (z.B. die Oma kommt zu Besuch und betreut das Kind 3
Tage lang), sollte auf keinen Fall zu einem Abzug des
Betreuungsgeldes führen; ebenso gesetzliche Feiertage! Ausgefallene
Betreuungszeiten, die aber durch ein Verschulden der Tagesmutter
zustande kommen, kann man teilweise in Abzug bringen. Man sollte
vorher vereinbaren, wie das geschehen soll; d.h., z.B. um einen zu
vereinbarenden Betrag pro Tag bzw. pro Woche kürzen. In der Praxis
haben wir festgestellt, dass fast alle Eltern, die sich auf eine
Stundenlohnregelung festgelegt haben, schneller kürzen und die
Eltern, die der Tagesmutter ohnehin einen Pauschalbetrag im Monat
zukommen lassen, kürzen selten.
Bewährt
hat sich auch die Urlaubsregelung. Viele Eltern belassen einen
sogenannten "Haltebetrag" bei der Tagesmutter während sie
in Urlaub fahren; ein gesetzlicher Anspruch besteht
hier aber auch nicht, da die Tagesmutter eine
freiberufliche Tätigkeit ausübt. Der Haltebetrag ist trotzdem eine
schöne Sache; er vermittelt der Tagesmutter Anerkennung und
soll sicherstellen, dass der Platz erhalten bleibt.
Nachlese
Info-Brief Dezember 2001 /"Steuern
mindern mit Kinderbetreuungskosten"/ Mißverständnis
Einige
Tagesmütter haben diesen Brief falsch aufgefaßt und glauben, dass
sich an den Einkommenssteuergrenzen etwas für Sie im Jahr 2002 geändert
hat. In diesem Brief ging es ausschließlich um die Absetzbarkeit
der Kinderbetreuungskosten für die abgebenden Eltern
- also nochmal nachlesen. Anzumerken für die Tagesmütter bleibt
aber trotzdem, dass Sie bedenken, dass hiermit den Finanzämtern die
Möglichkeit eröffnet wird zu überprüfen, inwieweit Tagesmütter
ihr Einkommen (Betreuungsgelder von privater Seite - nicht aus
öffentlicher Hand) versteuern!
Tagesmutter
im Erziehungsurlaub
Viele
kommen während ihres Erziehungsurlaubes dazu, sich als Tagesmutter
zu engagieren. Die
Tagesmütter sind in Sorge, dass sie gegen gesetzliche Grundlagen
verstoßen, wenn sie Geld verdienen während des Erziehungsurlaubes.
Folgende Regelungen sind hier zu beachten: Sie
haben weiterhin Anspruch auf ungekürztes Erziehungsgeld,
-
wenn sie das Kind vorwiegend selbst betreuen und erziehen
-
nicht mehr als 5 Kinder betreuen (d.h. in der Tagespflege nicht
erwerbstätig zu sein!)
-
oder nicht mehr als 30 Stunden (gilt für Kinder, die ab dem
01.01.2001 geboren sind) wöchentlich tätig sind.
Sie
sollten allerdings ihren Arbeitgeber über ihre Tätigkeit
informieren. Die Tagesmutter ist in der Regel auch weiterhin
kranken- und rentenversichert, wenn sie die Tätigkeit nicht
erwerbsmäßig betreibt!
Tageskinder immer jünger /
Plötzlicher Kindstod / neue Broschüre
Immer mehr Tagesfamilien lehnen die
Betreuung von Kindern unter 1 Jahr ab. Gleichzeitig nimmt die
Nachfrage nach Plätzen für Babys immer mehr zu. Die Hauptgründe
der Ablehnung so kleiner Kinder bei den Tagesfamilien liegen in
der Angst vor dem Plötzlichen Kindstod. Wir haben für diese
Sorge Verständnis. Das Sozialministerium hat die neuesten
Erkenntnisse zu diesem Thema in einer Broschüre zusammengefaßt.
Diese Erkenntnisse sollen dazu geführt haben, dass die Zahl der
Fälle erheblich zurückgegangen ist. Zu beziehen ist diese
unter: www.masg.rlp.de
Stichwort "Plötzlicher Säuglingstod".
Pionierarbeit einer Kinderfrau
von Wigwam 1
Die erste Kinderfrau seit der Gründung
von Wigwam vor 9 Jahren hat den Sprung in die Selbständigkeit
gewagt! Sie hat Ihre Arbeit als Altenpflegerin aufgegeben und
engagiert sich jetzt auf "Gewerbeschein" ausschließlich
für Wigwam. Um dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit zu
entgehen, sind allerdings einige Kriterien zu erfüllen. Darunter
u.a., dass mindesten 3 Familien nachweislich betreut werden müssen. Wir
finden diesen Mut lobenswert und hoffen auf neue mutige Betreuer,
wenn dieses Experiment funktionieren sollte. Es ist noch nicht
ganz geklärt, ob die BfA bei ihrer Statusprüfung den Schwerpunkt
auf die Mindestanzahl der Familien legt, oder ob das
Hauptkriterium die Weisungsabhängigkeit von den abgebenden Eltern
darstellt. Wir informieren weiter, wenn diese 1. Prüfung
stattgefunden hat.
Wigwam intern
Känguru-Name
Die
Wahl des Namens von "Mathildas" Baby im Beutel ist auf
"Ben" gefallen. Wir finden den Namen schön und hoffen,
Ihnen gefällt er auch. Der entscheidende Vorschlag kam von einer
Tagesfamilie von WW1. Vielen Dank dafür.
Beschwerden
Öffnungszeiten
Die
telefonischen Beratungszeiten der Wigwams lassen sich auf keinen
Fall mehr erweitern, da wir die übrige Zeit für die
zufriedenstellende Abwicklung der Tagesmutter-Gesuche und Notlagen
benötigen. Während den Öffnungszeiten nehmen wir ja täglich nur
Gesuche entgegen und leisten mündliche Beratung. Danach wird
gearbeitet!Dazu gehört Verwaltungsaufwand jeglicher Art und natürlich
unsere Gespräche mit potentiellen Betreuungsfamilien im Büro und
außer Haus. Unsere Schreibarbeiten erledigen wir meistens am späten
Abend bis in die Nacht hinein. Es ist also mitnichten so, dass wir
nach Telefonschluß "den Löffel" fallen lassen.
Gebiete
mit Tagesmutter-Mangel
Ab
sofort werde ich, wenn nötig, in jedem Info-Brief Gebiete benennen,
in denen dringend wieder gute Tagesfamilien gesucht werden.
Vielleicht können wir durch Empfehlungen unserer langjährigen
betreuenden Familien auch andere Familien für die Tagespflege
begeistern.
Wigwam
1: Sucht wieder im Großraum
Bingen, Gau-Algesheim und Ingelheim / und wie immer: Rheinhessisches
Hügelland - von Mainz bis Wörrstadt.
Wigwam
1 : Sucht auch noch
Tagesfamilien, die sich den Umgang mit geistig und körperlich
behinderten Kindern zutrauen und den entsprechenden beruflichen
Hinter-
grund mitbringen.
Wigwam
2: Sucht dringend im
Main-Taunus-Kreis
Wigwam
3: vermeldet absoluten
Notstand im Raum Koblenz und Koblenz Stadt!
Hosenscheißer-Seite
So
langsam wächst die Seite an; immer mehr Kinder gesellen sich dazu.
Sie können im übrigen auch bis zu 3 Bildern schicken. Wenn man
dann auf das kleine Bild klickt gehen die weiteren Bilder im Anschluß
auf. Alle Wigwams haben beschlossen, auch Tagesmutter-Kinder
mit zu veröffentlichen. Noch schöner wäre es allerdings, wenn
alle Kinder (die der Tagesmutter und die der abgebenden Mutter) auf
dem Bild zu sehen wären.
Planung
Internet-Seite/Änderungen/neue Buttons
-
Der Button "Kontakt" wird durch durch "Wigwams"
ersetzt. Es wird eine übersichtliche Gebietskarte erscheinen, damit
die Mütter sich selbst den
einzelnen Filialen besser zuordnen können; von da aus gelangt man
dann zur Selbstdarstellung der Filalen.
- Es
wird eine "Familien-Seite" geben. Unsere
betreuenden Tagesfamilien bekommen die Gelegenheit Bilder und
Collagen darzustellen; witzige
Begebenheiten und Kurzgeschichten zu veröffentlichen. Einige Fotos
sind bereits bei uns eingegangen - wir warten auf Nachschub!
Von da aus gelangt man dann auch zur neuen
"Tagesmutter-Seite". Hier können Familien, die Kinder
betreuen möchten für sich prüfen, welche Voraus-
setzungen man als Wigwam-Familie mitbringen sollte.
-
"Wir über uns". Viele Mütter können sich die Arbeit in
den Wigwams so gar nicht vorstellen; das wollen wir ändern. Es wird
kleine Fotos geben von allen Büros
und natürlich von den Damen, die darin "wüten".
Neue
Preise
Es hat
ein bißchen Schelte gegeben von unseren Doppelverdienern, die
zugunsten der Alleinerziehenden seit 2002 höhere Pauschalen zu
leisten haben. Ich bitte um Verständnis, dass wir keine Lohnauszüge
berücksichtigen wollen und können. Es würde wirklich einen
ungeheuren Verwaltungsaufwand bedeuten, wenn wir hier
Verdienstgrenzen ziehen wollten. Es geht auch nicht um verheiratet
oder nur einen Lebensgefährten haben. Es geht wirklich darum, sich
als Paar um Kinder kümmern und sorgen zu können, oder damit ganz
alleine sein; das muss unser Kriterium bleiben. Täten wir das
anders, müssten wir das ganze Jahr damit verbringen, zu prüfen,
welcher arbeitslose Ehemann in Lohn und Brot gekommen ist.
Gebietsverkleinerung
/ Alzey (vorübergehend)
Das
Gebiet von Wigwam 1 wird vorläufig in Wörrstadt offiziell enden.
Erst Ende Sommer werden wir einen Neustart in Alzey versuchen. Es
melden sich zu viele Tagesfamilien - und zu wenig Mütter. Nach
Aussage der Ämter und Institutionen soll der Bedarf aber da sein.
Ferneh-Reportage
über Wigwam
Eine
Wiesbadener Filmproduktionsfirma plant eine Reportage von der Gründerzeit
bis heute. Über den Sendetermin werden wir rechtzeitig berichten.
Susanne Rowley
Kbb Wigwam 1994 - Hauptstelle
(Gründerin)
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