Hallo
liebe Tagesmütter, liebe Mütter, liebe interessierte Leser,
Wigwam
hat Frühlingsgefühle, und wir sind voller Tatendrang; ich hoffe
Sie auch. Heftig arbeiten wir an unseren Internet-Seiten und machen
gute Fortschritte.
Beste
Nachricht des Jahres
Wigwam
1994 kann endlich dahin zurückkehren, wo das Herz schlägt :-). Sie
finden die Hauptstelle ab 10.05.2002 am Kapitän-Lorenz-Ufer
20, 55583 Bad Münster a. Stein. Wir übernehmen
die Räumlichkeiten eines schließenden Kosmetikstudios; also genug
Platz zum Arbeiten. Viele Mütter und Tagesmütter haben
nachgefragt, wie man das verkraftet - 3 Umzüge in 1 1/2 Jahren; gar
nicht, kann ich da nur sagen. Wigwam hatte viel Pech in 2001 - jetzt
kanns nur besser werden. Ich tue es einfach, weil man nur da Wirken
und Arbeiten kann, wo man sich wohlfühlt. Die Telefonnummer wird
voraussichtlich unsere alte sein, die Sie schon seit Jahren kennen:
06708-660636. Kurz vor Umzug werde ich nochmal daran erinnern, weil
ich mit Sicherheit aufgrund der Anstrengungen ca. 1-2 Wochen nicht
voll arbeitsfähig sein werde. Ich hoffe dann auf Ihr Verständnis.
Tagesmutter-Seite
/ Machen Sie mit !
Sie ist
da, die Tagesmutter-Seite. Sie finden Sie, wenn Sie auf der
Home-Seite auf "Tagesfamilien" klicken. Dort ist zunächst
Raum für unsere Tagesfamilien, Bilder, kleine Berichte etc. Nutzen
Sie diesen Raum - er ist extra für Sie gemacht worden. Von
da aus werden Sie zur Tagesmutter-Info-Seite geleitet. Hier können
Sie lesen, welche Voraussetzungen eine gute Wigwam-Familie
mitbringen sollte und welche Startgedanken sich eine Tagesmutter
machen sollte, bevor Sie loslegt.
Gesetzlicher
Anspruch der Eltern bei Krankheit des Kindes
In
einem der letzten Info-Briefe sprach ich bereits die Beschwerden von
Tagesfamilien an, die sich darüber beklagen, dass die Mütter selten
zu Hause bleiben bei Ihrem kranken Kind. Die Mütter erzählen
von Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber und muten allzuoft Ihrer
Tagesmami zuviel zu, und verärgern zudem auch die Mütter, deren
gesunde Kinder zur gleichen Tagesmutter gehen.
Das
veranlaßt mich, den betreffenden Müttern einmal darzulegen, wie
Ihre Rechte zu diesem Punkt überhaupt aussehen. Vielen Eltern
ist gar nicht bewußt, dass Sie auch Anspruch darauf haben zu Hause
zu bleiben, wenn Ihr Kind krank ist. Und wenn Sie es doch wissen, so
ist Ihnen nicht klar, wie lange dürfen Sie das eigentlich. Für
verheiratete Paare sind das jährlich 10 Tage. Es besteht unter
bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die zehn Tage von
einem Ehepartner auf den anderen übertragen werden; auch wenn jeder
bei einer anderen Krankenkasse versichert ist. Alleinerziehende
Eltern dürfen jährlich 25 Tage zu Hause bleiben, um ihr krankes
Kind zu pflegen. Nachteil: während dieser Zeit
beziehen die Eltern statt der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
das Krankengeld - das sind 73 % des Arbeitnehmernettogehaltes - von
der Krankenkasse.
Heute
spreche ich u.a. ein Thema an, welches vor allen Dingen
unsere alleinerziehenden Tagesmütter sehr beunruhig - die
Krankenversicherung.
Krankenversicherungsschutz
Tagesmutter
Die
verheiratete Tagesmutter
Die
verheiratete Tagesmutter ist zunächst bei ihrem Ehemann
mitversichert; sie braucht sich also nicht freiwillig als Selbständige
zu versichern, wenn verschiedene Faktoren erfüllt sind. Es heißt:
Familienangehörige sind nur dann über den Ehegatten mitversichert,
wenn ihr Gesamteinkommen nicht ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße
übersteigt. Für das Jahr 2001 lag diese Größe bei 640,00 DM . Was
bedeutet das im einzelnen?
Die
Tagesmutter erhält ja ein Betreuungsgeld (im Gesetz heißt das
Aufwandsentschädigung) welches sich im Grunde aufgliedern läßt
in a) Grundsatzbedarf und b) die Kosten für die Erziehung. Im
sogenannten Grundsatzbedarf sind alle Kosten enthalten, die die
Tagesmutter tatsächlich hat, z.B. für die Verpflegung,
Spielbedarf, anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung etc. // Die
Kosten der Erziehung stellen die Erziehungsarbeit dar, die Förderung,
die Pflege und die Beaufsichtigung - zuzügl. des freiwilligen
Rentenbeitrages.
Angeregt
durch Bemühungen des Bundesverbandes wurde also erkannt, dass
nur ein Teil des Betreuungsgeldes eine tatsächliche Entlohnung der
Arbeit darstellt. Deswegen können Tagesmütter zusätzlich zur
Bezugsgröße von 640,00 DM eine Betriebsausgabenpauschale von
480,00 DM/pro Kind geltend machen (wenn das Betreuungsgeld von privater
Seite kommt/ und Vollzeit ist - bei weniger Zeitaufwand verringert
sich diese Pauschale entsprechend). Betreuungsgelder aus öffentlicher
Hand spielen keine Rolle.
Um
nicht den Faden zu verlieren: Die Tagesmutter bleibt also solange
familienversichert, wie das Betreuungsgeld das errechnete
versicherungsfreie Einkommen nicht übersteigt. Trotzdem muss die
Tagesmutter die Aufnahme ihrer Betreuungstätigkeit bei der
Krankenkasse angeben. Es reicht nicht aus, die Berechnung selbst
anzustellen.
Die
ledige Tagesmutter
Ledige
oder alleinerziehende Tagesmütter müssen sich freiwillig
krankenversichern. Die Beitragsbemessungsgrenze von 6.525 DM : 2 =
3.262 DM. Davon ist der Beitragssatz der jeweils gewählten
Krankenkasse zu berechnen; z.B. 13,5 % monatliche Beitragszahlung.
Die Mitversicherung der Kinder ändert an der Höhe nichts.
Hier
sind unsere meist weniger gut betuchten Tagesmütter eindeutig im
Nachteil. Es wird wohl keine einzige Tagesmutter geben, die so viel
verdient, trotzdem wird von dieser Berechnungsgrundlage einfach
ausgegangen. Ich enthalte mich an dieser Stelle entsprechender
Kommentare!
Ausnahme:
Wenn das Betreuungsgeld eine ergänzende Einnahme darstellt, die
Tagesmutter also z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, ist
sie von dieser Zahlung befreit. In der Regel sind diese dann über
die entsprechenden Ämter versichert; aber auch hier ist man
gut beraten, wenn man sich vorher erkundigt.
FAZIT:
Bald müssen Tagesmütter noch dafür bezahlen, Kinder betreuen zu dürfen.
Die Botschaft ist eindeutig: Frauen an den Herd -
nicht zurück in den Beruf ;-).
Und
die Kinderfrau?
Diese
betreut als Angestellte das Tageskind bei den Eltern zu Hause. Die
Eltern führen also die Beiträge zur Sozialversicherung monatlich
als Gesamtbetrag an die Krankenkasse der Kinderfrau ab. Die
Krankenkasse leitet dann die entsprechenden Beträge an die zuständigen
Stellen weiter.
Wie
teilt sich das auf? Vom
Bruttogehalt: 19,1 % für die Rentenversicherung, zwischen 11.8 %
und 14 % für die Krankenversicherung (beachte: ab 01.01.2002 darf
der niedrigste Beitrag nicht unter 12,5 % rutschen), 6,5 % Prozent für
die Arbeitslosenversicherung und 1,7 % für die Pflegeversicherung.
Die Kinderfrau kann hierbei ihre Krankenversicherung frei wählen.
Gestaltung
der Info-Briefe / Machen Sie mit
Möchten
Sie mitmachen bei der Gestaltung der Info-Briefe? Ich würde mich
sehr über Beiträge, Anregungen und Berichte von erfahrenen Tagesmüttern
und Müttern freuen.
Oder
haben Sie Fragen, zu denen ich Stellung nehmen soll? Schreiben Sie
mir - ich freue mich auf Ihre Post. Sie können diese Fragen und
Anregungen auch gerne an Frau Vanderwege von WW2 oder Frau König
von WW 3 richten.
Es grüßt
ganz herzlich die bald wieder in Bad Münster schaffende
Susanne Rowley
Kbb Wigwam 1994 - Hauptstelle
(Gründerin)
|