Hallo
liebe Tagesmütter, liebe Mütter, liebe interessierte Leser,
Wigwam
ist happy; der Umzug nach Bad Münster a. Stein in die Heimat
steht bevor; also nicht vergessen: ab 10.05.02 Kapitän-Lorenz-Ufer
20, 55583 Bad Münster a. Stein, Tel. 06708-660636 (wenn die
Telekom keinen Murks macht :-) ). Und...gönnen Sie mir 1 Woche
"Telefonpause" bis ich meine Kisten und Sächelchen alle
wieder an Ort und Stelle hab.
Internet-Seiten
Die
Tagesmutter-Seite wächst. Die Hauptstelle wartet auf schöne
Fotos von unseren "Helden des
Betreuungsalltages". Also machen Sie mit, und senden Ihr Foto
an die Hauptstelle, Burgblick 7, 55595 Gutenberg. Wir haben auch
einen Routenplaner eingebaut, damit die Tagesmütter
und Mütter leichter den Weg in die Wigwam-Büros finden. Bald
werden Gebietskarten der einzelnen Filialen hochgeladen, dann können
Sie anhand Ihres eigenen Wohnortes sehen, in welches Filialgebiet
Sie gehören.
Wigwam
3-Filiale / Koblenz-Rhens
Unsere
Leiterin in Koblenz, Frau König, ist schwer erkrankt. Die Filiale
muß vorrübergehend geschlossen bleiben; zunächst einmal bis
30.06.02. Wir hoffen, dass Sie danach die Arbeit fortführen
kann. Die Beratungsarbeit wird solange von Wigwam2 in
Hochheim, Frau Vanderwege und mir in der Hauptstelle übernommen.
Neuvermittlungen können wir leider keine vornehmen, da wir die
Tagesfamilien nicht persönlich kennen. Wir könnten nicht die
"richtigen" Familien zusammenführen. Frau König hat
eine super-Aufbauarbeit in Ihrem Gebiet geleistet und sie ist so
ohne weiteres nicht zu ersetzen. Wir wünschen ihr von dieser
Stelle aus alles Gute und rasche Genesung ! Wir möchten uns bei
dieser Gelegenheit auch bei den Tagesmüttern und Müttern im
Filialgebiet bedanken, die mit uns gemeinsam diese Zeit bis zur
Genesung abwarten möchten. Danke für Ihre Geduld.
Brief
einer Wigwam-Tagesmutter / Beitrag von Barbara Salz-Ruland,
Mainz-Finthen
Wigwam
bedankt sich herzlich für diesen Beitrag
"Hallo,
ich
heiße Barbara Salz-Ruland, bin 32 Jahre alt, verheiratet und habe
2 Töchter, 8 J. und 6 Monate. Zu Wigwam bin ich im Februar 2002
gestoßen, angespornt durch eine Annonce in der Zeitung, in der
nach Tagesmüttern und -familien gesucht wurde. Ich muss sagen,
die Organisation und Vermittlung ist wirklich super !!! Großes
Lob !!! Mir gefällt, wie mit der Vermittlung umgegangen wird:
Tagesmutter und suchende Familie werden nicht einfach aufeinander
losgelassen, sondern Wigwam prüft, ob man denn auch zusammenpaßt
! Aber ich denke, das sind keine Neuigkeiten ......
Als
Tagesmutter zu arbeiten ist eine echt tolle Sache. Seit Mitte
Februar betreue ich vormittags die kleine Tessa. Sie ist genau so
alt wie meine kleine Tochter Katja. Beide sind 6 Monate. Nach
einer "recht langen Eingewöhnungsphase" haben wir uns
super zusammengerauft und es klappt echt ganz klasse. Die beiden Mäuse
amüsieren sich königlich in ihrem Laufstall und gucken sich
jetzt schon viel voneinander ab !!! Klar, manchmal wird es schon
ein bißchen stressig, wenn beide gleichzeitig hungrig oder auch müde
sind, oder wenn sie einfach nur mal "nicht so gut drauf
sind". Aber es ist einfach toll, zu sehen, wie viel Spaß sie
dabei haben, wenn sie gleichzeitig gefüttert werden oder man mit
ihnen spielt.
Auch
meine große Tochter Lisa ist ganz angetan davon, dass jetzt quasi
ein "zweites Geschwisterchen" da ist. Und sie ist auch
ganz stolz, wenn sie es schafft, die Zwerge zu beruhigen, wenn sie
mal weinen.....Ausserdem finde ich es gut, meine Zeit sinnvoll
nutzen zu können. ich freue mich, dass ich damit anderen Familien
helfen kann.
Ein
weiteres Lob muss ich aussprechen: Ich finde es sehr hilfreich,
monatlich einen Info-Brief zu bekommen. Viele meiner persönlichen
Fragen wurden durch diese Briefe bereits beantwortet. Als
Tagesmutter bei Wigwam zu sein, ist eine echte Erfahrung im
positiven Sinne. Man ist nicht ganz alleine, falls mal Fragen oder
Probleme auftauchen sollten, die man vielleicht nicht alleine mit
der zu betreuenden Familie lösen kann.
Also
ich kann nur sagen, es macht wirklich Spaß !!!"
Es
grüßt
Barbara
Salz-Ruland
Infos
für Alleinerziehende Tagesmütter und Mütter / gesetzliche
Regelungen / Zahlen rund ums Kind
Den
letzten Monat habe ich mal genutzt, mich zu verschiedenen Themen
"rund ums Kind" einzulesen. Einige interessante
Regelungen, die ab den Jahren 1998 oder ab 2002 gelten habe ich
gefunden. Diese möchte ich Ihnen in regelmäßigen Abständen
vorstellen. Ebenso sind mir verschiedene Studien aufgefallen,
deren Inhalt mich teilweise erstaunt hat.
Neue
Düsseldorfer Tabelle / Stand 01.01.2002
Düsseldorfer Tabelle
(Stand 1.1.02)in EURO
Netto-
einkommen
|
Alter
des Kindes |
Bedarfs
-
Kontrollbetrag
|
|
0 -
5
|
6 -
11
|
12 -
17
|
ab 18
|
| bis 1300 |
188 |
228 |
269 |
311 |
730/840 |
| 1300-1500 |
202 |
244 |
288 |
333 |
900 |
| 1500-1700 |
215 |
260 |
307 |
355 |
950 |
| 1700-1900 |
228 |
276 |
326 |
377 |
1000 |
| 1900-2100 |
241 |
292 |
345 |
399 |
1050 |
| 2100-2300 |
254 |
308 |
364 |
420 |
1100 |
| 2300-2500 |
267 |
324 |
382 |
442 |
1150 |
| 2500-2800 |
282 |
342 |
404 |
467 |
1200 |
| 2800-3200 |
301 |
365 |
431 |
498 |
1300 |
| 3200-3600 |
320 |
388 |
458 |
529 |
1400 |
| 3600-4000 |
339 |
411 |
485 |
560 |
1500 |
| 4000-4400 |
358 |
434 |
512 |
591 |
1600 |
| 4400-4800 |
376 |
456 |
538 |
622 |
1700 |
| über 4800 |
nach
den Umständen des Falles |
Haben Sie gewußt, wie man
mit dieser Tabelle umgeht?
Die Tabelle geht davon aus, dass
eine Unterhaltspflicht gegenüber einem (Ex-) Ehegatten und 2
Kindern besteht; also gegenüber drei Unterhaltsempfängern.
Wird statt dessen nur an 2 Personen gezahlt (Ehegatte und 1 Kind
- oder nur an 2 Kinder), so rückt man in eine höhere
Einkommensgruppe. Wird nur an 1 Kind Unterhalt gezahlt, so rückt
man 2 Gruppen höher. Entsprechendes gilt natürlich auch
umgekehrt: besteht Unterhaltspflicht gegenüber mehr als 3
Personen, so ist der Betrag aus einer niedrigeren
Einkommensgruppe zu entnehmen.
Der Unterhaltspflichtige kann von
seinem Nettoeinkommen vorab sogenannte "berufsbedingte
Aufwendungen" abziehen. Diese kann er konkret berechnen,
oder sie in Höhe von pauschal 5 % des Nettoeinkommens abziehen;
mindestens 50 € oder höchstens 150 €.
Bei Nettoeinkommen von über 4.800
€ richtet sich der Kindesunterhalt nach den Umständen des
Falles. Das bedeutet, dass die Tabelle nicht einfach
fortgeschrieben werden kann; es muss dargelegt werden, warum das
Kind mehr Unterhalt als nach der obersten Stufe der Tabelle benötigt.
Besonderheiten: befinden sich volljährige
Kinder noch in der Schul- o. Berufsausbildung und leben sie im
Haushalt eines Elternteils, geht man nach der 4. Altersstufe der
Tabelle. Kinder, die nicht bei den Eltern wohnen, haben einen
Unterhaltsbedarf von 600 €.
Der
Bedarfskontrollbetrag, den
Sie hier sehen, dient einer gerechteren Verteilung des
Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem
-berechtigten. Bleiben dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des
Kindesunterhalts und nach Abzug des Ehegattenunterhalts weniger
übrig als dieser Bedarfskontrollbetrag, so ist der
Kindsunterhalt einer niedrigeren Stufe zu entnehmen. Dieser
Betrag darf also nicht überschritten werden!
Unterhaltsstudie
Immer weniger Vätern zahlen
Unterhalt an ihre Kinder. Der Staat mußte z.B. 1997 an die
Kinder ersatzweise Unterhaltsvorschuß in Höhe von 1,615
Milliarden DM bezahlen. Die Zahl der Fälle, in denen der
Staat einspringen muss, ist rasant gestiegen: 1992 erhielten
136.428 Kinder Unterhaltsvorschuß. 1997 waren es bereits
519.000 Kinder. Nur 14 % des vorgeschossenen Geldes wurde von
den Vätern zurückgezahlt. Das Bundesfamilienministerium
strebt eine Rückzahlquote von 27 % an. Mehr sei wegen
Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen der Väter nicht zu
realisieren. (Quelle: Rheinische Post)
Link-Tip zum Schmunzeln
Diesen Link-Tip erhielt ich von
einer Wigwam-Familie. Interessant für alle, die Kinder haben
- nicht nur für die, die über Schlafprobleme Ihrer Kleinen
klagen.
Es grüßt
ganz herzlich
Susanne Rowley
Kbb Wigwam 1994 - Hauptstelle
(Gründerin)
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