Aufgrund
der Zunahme in der Vermittlung von immer mehr allein
Erziehenden Elternteilen, habe ich mich ein bißchen in die
Rechtslage verschiedener Themen eingelesen, die diese Gruppe
von Eltern besonders interessieren dürfte und werde
von Zeit zu Zeit über diese Themen berichten.
Neuregelung
des Umgangsrechts zum 01.07.98 durch das
Kindschaftsreformgesetz
Umgangsrecht
bei nicht verheirateten Eltern:
Früher
stand allein der Mutter das Sorgerecht zu; der Vater konnte
in der Regel nicht mal das Umgangsrecht für sich
beanspruchen. Nach dem neuen Recht sind beide Elternteile
nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Und auch
das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden.
Umgangsrecht
nach Trennung / Scheidung
Früher
wurde einem Elternteil das Sorgerecht übertragen, während
der andere das Umgangrecht (Besuchsrecht) erhielt. Heute
wird nur noch dann über das Sorgerecht entschieden, wenn
dies einer oder beide beantragen; sonst bleibt es ungefragt
beim gemeinsamen Sorgerecht. In diesem Fall findet auch
keine Regelung des Umgangsrechts statt. Beide bleiben
berechtigt und verpflichtet.
Umgangsrecht
von Großeltern, Geschwistern und früheren Stiefkindern /
sonstige Personen
Großeltern
und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind,
wenn dieses dem Wohl des Kindes dient. Sonstige
Personen wären z.B. ehemalige Ehegatten, die mit dem Kind längere
Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben
"Kleinkind
und Job - ein schwieriger Balanceakt" // Artikel in der
AZ 13./14. April 2002
"Mutter
werden ist nicht schwer - berufstätige Mutter zu sein,
dagegen sehr". Der Dauerbrenner geht mal wieder durch
die Medien. Lt. einem soeben erschienen Artikel in der AZ
vom 14. April 2002 ist dieser Akt in unserer modernen
Gesellschaft immer noch nicht viel einfacher geworden. Laut
dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden arbeitet fast jede
2. Frau mit einem Säugling oder einem Kleinkind unter 3
Jahren. Auf die Rahmenbedingungen scheint dieser Umstand
aber kaum Auswirkungen zu haben - schreibt die AZ. Die
Hauptbetreuungsprobleme werden entweder mit Hilfe der
Familie, einer Tagesmutter oder einem Au-Pair-Mädchen gelöst.
"Einen Platz in einer Kindertagesstätte zu bekommen,
ist ein Lotto-Gewinn" sagt Wilhelm Akiba vom Verein
Berufstätiger Mütter in Köln (VBM) in dem Artikel.
Kindergärten seien ebenso keine Alternative, da hier die
Aufnahme in der Regel erst ab 3 vorgesehen sei; zudem das
alte Problem - die starren Öffnungszeiten.
Berichtet
wird in diesem Artikel zudem über eine interessante Studie.
Vielen Müttern, die arbeiten gehen möchten werde heute
noch ein schlechtes Gewissen eingeredet. Es gäbe aber keine
Unterschiede in der Entwicklung von fremdbetreuten Kindern
und denen, die von ihren eigenen, nicht berufstätigen Müttern
werden. Das hätten wissenschaftliche Studien, wie die der
US-amerikanischen Psychologin Elizabeth Harvey belegt. Eine
Langzeitstudie des Bundesfamilienministeriums bescheinigte
den Tagesmutter-Kindern bereits Ende der siebziger Jahre
sogar eine höhere Sozialkompetenz als Kindern von
"Nur-Müttern".
Der
VBM bezieht hier noch aus anderen praktischen Erwägungen
heraus klar Stellung: Er empfiehlt möglichst schnell
wieder nach der Geburt arbeiten zu gehen. "Der
Erziehungsurlaub führe für Frauen in die berufliche
Sackgasse. Eine lange Babypause bedeute auch Verzicht auf
Gehaltserhöhungen und Rentenansprüche - langfristig führten
diese zu größeren Einbußen als die überschaubare
Investition in die Kinderbetreuung. "
Beschrieben
wird in dem Artikel auch sehr schön, was Mütter nach Rückkehr
an den Arbeitsplatz so alles erwartet. "Während frisch
gebackene Väter ganz selbstverständlich mit dem Foto ihres
Sprösslings auf dem Schreibtisch protzen, wird Frauen
gleiches leicht als Desinteresse an der Karriere ausgelegt.
Solche Vorurteile können sich zur Karrierebremse
entwickeln. Um dies zu vermeiden, empfiehlt der VBM berufstätigen Frauen,
statt des Mutterseins stets die eigene Leistung zu
betonen."
"Doch
auch Frauen, die im Karriere-Wettlauf nicht mitrennen,
sondern sich nur den Kindern widmen möchten, genießen
keineswegs die uneingeschränkte Anerkennung ihrer
Mitmenschen: nach wie vor zollt die Gesellschaft berufstätigen
Müttern mehr Bewunderung als den Hausfrauen. " Eine
betroffene Mutter äußert sich in dem Artikel so dazu:
Dabei ist doch letztendlich wichtig, dass die Mutter
zufrieden ist, denn diese Zufriedenheit strahlt sieauf das
Kind aus."
Wigwam
würde sich darüber freuen, wenn sich unsere berufstätigen
Mütter zu diesem Artikel äußern würden. Welche
Erfahrungen haben Sie gemacht beispielsweise mit der Rückkehr
an den Arbeitsplatz und wie sind Sie damit umgegangen.
Schreiben Sie mir - ich werde Ihre Antworten in den
Folge-Info-Briefen veröffentlichen!
Radiobeitrag
"Deutschland-Radio"
Frau
Petermann vom Deutschland-Radio plant einen Radiobeitrag zur
Arbeit von Wigwam - aufgezeichnet wird am Dienstag, den 23.
April 02; der Sende-Termin wird rechtzeitig
bekanntgegeben. Ich bedanke mich herzlich bei 2 tapferen Müttern
und 2 ebensolchen Tagesmüttern, die sich bereit erklärt
haben, mitzuwirken. Vielen Dank also an Frau Meuser aus Bad
Kreuznach, Frau Buchmann aus Traisen, Frau Morlampen aus
Hargesheim und Frau Willeke aus Planig.
Das
wars für heute - das nächste mal kommt mein Info-Brief
wieder aus Bad Münster am Stein. Beachten Sie bitte
nochmals den Umzugstermin: 10.05.02. Kurz davor und auch
eine Woche danach werde ich noch nicht so arbeitsfähig
sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Es
grüßt ganz herzlich
Susanne Rowley