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Wigwam
Infobriefe für Tagesmütter und Kinderbetreuung
Infos
für Tagesmütter, Tagesfamilien und Eltern
Die Info-Briefe
der Kinderbetreuungsbörse
Wigwam sind zu einem festen Bestandteil unseres Service geworden. Im
Infobrief-Archiv erhalten Sie eine
Übersicht der Informations Rundbriefe von Wigwam rund um die Kinderbetreuung.
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Info-Brief
Nr.
15, 08/2002
-
Umsetzung des Mainzer Kombilohn - Modells
> Info-Brief
Übersicht
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Hallo
liebe Tagesmütter, liebe Mütter, liebe interessierte Leser,
Dieser
Info-Brief heute und sein gesamter Inhalt liegen mir besonders
am Herzen, weil er anhand eines lebendigen
Fallbeispiels und all seiner Beteiligten zeigt, welche
ungeheuren Anstrengungen wir in diesem Lande teilweise
unternehmen müssen, um Frauen auf "beiden Seiten" den
Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit zu ermöglichen; welchen
Schweiß es kostet, die beliebte Betreuungsform der
"Kinderfrau, die ins Haus kommt", nicht sterben zu
lassen.
Es
wird Ihnen heute ein intensiver Einblick gewährt, in
die wochenlangen Bemühungen, eine Kinderfrau mit einer
suchenden Mutter zufriedenstellend zusammenzubringen. Was kann
daran so schwierig sein, werden Sie vielleicht denken? Die
Eltern erwarten, dass eine Kinderfrau einfach da ist,
vermittelt wird, gute Erziehungsarbeit leistet, und ihnen möglichst
über Jahre erhalten bleibt. Die Kinderfrau möchte das gerne
tun, wenn Sie denn davon leben könnte.
Wir
stellen Ihnen heute Frau
L. aus Mainz vor,
die eine Kinderfrau suchte, und
am Ende des Info-Briefes ihre Eindrücke schildert. Und
wir erzählen von Frau M. aus Mainz, die diesen Job liebend
gerne haben wollte. Und wir berichten von einem unerschrockenen Herrn
Dr. Kuhlmann, vom Maatwerk in Mainz, ohne dessen
Durchhaltevermögen wir heute hier nichts zu berichten hätten.
Mit ihm startet unser Bericht.
Zum
Besseren Verständnis: Herr Dr. Kuhlmann arbeitet für
das Maatwerk in Mainz; ein privater Arbeitsvermittler, dessen
Philosophie sich in den Worten des Geschäftsführers Jos
Berends wiederspiegelt: "Jeder Mensch hat seine guten
Seiten und kann nützlich sein". Auch für gering
Qualifizierte gibt es genug Arbeit, man muss nur länger danach
suchen". Offensichtlich finden Arbeitssuchende dort eine
andere Form von Beratung vor, als sie es bislang von dunklen
Fluren des Arbeitsamtes, gewöhnt sind. Statt endlosem
Warten und Nummern ziehen, erwartet sie hier individuelle Hilfe,
ein offenes Ohr für ihre Gesamtsitutation;
eben Arbeit nach Mass - nach den Möglichkeiten des
Betroffenen.
Herr
Dr. Kuhlmann betreute
nun Frau M. und war auf
der Suche nach Arbeit für diese Frau. Wigwam kümmerte sich
seinerseits um Frau L., die bestrebt war, eine sehr gute
Kinderfrau zu finden. Das brachte Maatwerk und Wigwam zum ersten
(und hoffentlich nicht zum letzten) Mal zusammen.
Der
u. g. Fall löst auch bei Wigwam eine Grundsatzdiskussion aus.
Wie können wir es schaffen, dass Kinderfrauen von ihrer
Arbeit leben können und damit den Eltern und den Kindern auch
langfristig erhalten bleiben? Oder sollen wir den Eltern
weiterhin nur solche Kinderfrauen präsentieren, die ohnehin
finanziell abgesichert in die Familien gehen; z.b. neben
der Rente eine sinnvolle Aufgabe suchen? Sollen wir weiter
unseren Eltern erzählen, dass diese Betreuungsform nicht überleben
kann, weil sie unbezahlbar ist
und der Staat uns keinen Spielraum lässt? Wieviel
Solidarität und Eigenantrieb können wir von unseren suchenden
Eltern erwarten, mit uns die behördlichen und rechtlichen
Widrigkeiten durchzustehen......lesen Sie selbst - auf jeden
Fall ein Fall, der für uns Folgen hat,
mir nach Jahren das Gefühl gab, nicht mehr so ganz allein
an allen Fronten zu kämpfen; ein deutsches
Märchen eben...........
»Wie
es war...« (Von Herrn Dr.
Kuhlmann)
Frau
M. kam Ende November des Jahres 2001 auf „Vorschlag“ des
Sozialamtes Mainz zu dem privaten niederländischen
Arbeitsvermittlungsunternehmen Maatwerk.
Maatwerk
vermittelt im Auftrag der Stadt Mainz Hilfesuchende, die
Leistungen vom Sozialamt beziehen, soweit irgend möglich in den
ersten Arbeitsmarkt, d.h. in eine sozialversicherungspflichtige
Arbeit. Seit 1998 konnten auf diese Weise mehrere hundert Menschen
in Mainz wieder unabhängig von der Sozialhilfe eigenständig
ihren Lebensunterhalt verdienen. Im Holländischen bedeutet
Maatwerk übrigens „Arbeit nach Maß“ und damit ist zugleich
das wichtigste Ziel umschrieben, und zwar sowohl hinsichtlich der
Belange des Hilfesuchenden,
wie auch hinsichtlich der Erfordernisse des Arbeitgebers. Um
dieses Ziel zu erreichen, hat Maatwerk eine eigene Methode
entwickelt, die sich wesentlich von der Arbeitsweise anderer
privater Vermittler, aber auch der Arbeitsämter unterscheidet,
eben die „Maatwerk-Methode“. Im Blickpunkt steht hierbei immer
zuerst der Mensch.
Im
Erstgespräch berichtete Frau M., daß sie nach ihrer Ausbildung
nur für etwa ein halbes Jahr in ihrem Beruf tätig sein konnte,
weil sie mit ihrer Familie in die USA übersiedelte, hier lebte
sie zwölf Jahre. Nachdem ihre beiden Töchter schulpflichtig
waren, hat sie in einer Preschool Kleinkinder betreut. Ein prägendes
Erlebnis für die heutige Entwicklung. Seit vier Jahren ist sie
nun mit ihrer jüngeren Tochter nach der Scheidung wieder in
Mainz. In Deutschland wird man damit automatisch ein „Fall“ für
die Sozialhilfe, ohne große Hoffnung dies aus eigener Kraft je ändern
zu können. Dem steht neben den fast unüberwindlichen
strukturellen und bürokratischen Hemmnissen in Deutschland die
erdrückende psychische Belastung infolge dieser Situation
entgegen. Der erste – eher rationale – Ansatz, eine mit der
Lebenswirklichkeit verträgliche Arbeit für Frau M. zu finden,
war die damalige Berufsausbildung. In Verbindung mit den
PC-Kenntnissen aus diversen Kursen bei Mainzer Trägern in jüngerer
Zeit erschien dies zunächst durchaus erfolgversprechend. Die
Lebensplanung von Frau M. wies jedoch in eine ganz andere
Richtung. Im Jahr 2001 war sie bereits erfolgreich als Tagesmutter
tätig. (Der Verdienst wurde übrigens von der Sozialhilfe
sogleich abgezogen.) Und seit einiger Zeit betreut Frau M. auch im
kirchlichen Bereich gelegentlich Kleinkinder. Gerne möchte sie
eine Ausbildung zur Erzieherin machen, aber für den
Jetztzeitpunkt ist dies nicht zu realisieren. Es war also
naheliegend, die Neigungen und das Gespür für Kinder in anderer
Weise mit einer Berufstätigkeit zu verbinden. Aber: Die
Randbedingungen müßten stimmen! Eine alleinerziehende Mutter muß
sich um ihre heranwachsende Tochter kümmern können, also kommt
„bloß“ Teilzeit (möglichst vormittags) in Frage. Und leben
sollen auch zwei Menschen davon können. Das ist in
Deutschland eigentlich unmöglich.
An
Gründonnerstag 2002 entdeckte ich im „Wocheblättche“ einen
zarten Hinweis auf die Kinderbetreuungsbörse WIGWAM. „Das ist
es!“ Nun, ganz so einfach war es dann nicht gleich. Ein paar
Anrufe dort („Wissen Sie, ich bin von Maatwerk...“), das
Studium der Homepage etc., ein Gespräch mit Frau M. (...ob sie
sich so etwas vorstellen könne...), eine Email an Frau Rowley
(die Gründerin von WIGWAM) wegen eines Kennenlern-Termines,...
Die Sache ließ sich gut an. Natürlich fanden sich auch Eltern,
die eine Kinderfrau suchten, Familie L. in Mainz. (Günstig mit
dem Bus zu erreichen, auch auf solche Dinge mußte ich achten!) Auch
in den schönsten Märchen kommt es aber immer erst zur
„Krisis“.
Eigentlich
waren alle davon überzeugt, daß sie sich nun gefunden hätten.
Es bedurfte aber noch mehr als eines Monates behutsamer
Verhandlungen, um die wechselseitigen Belange mit einem Vertrag für
ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (die Länge
dieses urdeutschen Wortungetüms symbolisiert dies treffend) zu
besiegeln. Mein ganz besonderer Dank geht hier an Frau L., die
sich mit sehr viel Initiative und Energie um eine gute Lösung bemüht
hat. Dies ist nicht selbstverständlich, zumal die Bundesregierung
noch rechtzeitig einen elementaren Steuervorteil (das „Dienstmädchenprivileg“)
in diesem Jahr gestrichen hat. Frau L. mußte einige Kröten
schlucken. Es ist noch verhältnismäßig einfach, für vier
Stunden am Tag einen guten Stundenlohn zu vereinbaren. Bei einem
sozialver-sicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis muß der
Arbeitgeber ca. 20 Prozent (je nach Krankenkassenbeitrag) des
Bruttolohnes als Abgabe für die Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse abführen, die dies
dann weiterleitet. (Gleichzeitig wird der Anteil des
Arbeitnehmers, ebenfalls ca. 20 Prozent des Bruttolohnes, mit
abgeführt. Zusammen mit der Lohnsteuer nennt man das dann
„Staatsquote“. Bei Frau M. liegt das Jahresverdienst weit
unterhalb der Steuer-freigrenze, deshalb entfallen die Lohn- und
Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag.) Nun kann ein
solches Arbeitsverhältnis nicht durch stundenweise Berechnung der
tatsächlichen Arbeitszeit begründet werden. Ein bezahlter
Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz muß gewährt werden und für
den Krankheitsfall muß zumindest für eine bestimmte Zeit der
Lohn fortgezahlt werden, bis die Krankenkasse Krankengeld zahlt.
(Für den Eventualfall einer Mutterschaft gibt es weitere
Regelungen...) Das ist plausibel, sonst würde der Arbeitnehmer
keinerlei Sicherheit haben. Aber, für den Arbeitgeber (hier
die Eltern) wird so etwas schnell unbezahlbar.
Nun
gibt es seit diesem Jahr (April) bundesweit das Mainzer
Model („MZM“). Damit kann der Arbeitnehmer einen
Ausgleich für seinen Anteil an den Sozialabgaben vom Arbeitsamt
zurückerhalten. Das wäre ein Grund, den „fiktiven“
Stundenlohn ein wenig den Möglichkeiten des Arbeitgebers
anzupassen. Leider eben nicht, denn das Arbeitsamt gewährt diese
Leistung nur, wenn der Stundenlohn dem ortsüblichen Schnitt
entspricht. (Das liegt letztendlich im Ermessen des
Sachbearbeiters im Arbeitsamt!) Bislang gab es nun für den
Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Anteil an den Sozialabgaben
steuerlich mindernd anzusetzen. In unserem Fall hätte Frau L. den
gesamten Betrag erstattet bekommen. Ausgerechnet eine
sozialdemokratisch bestimmte Bundesregierung hat diese Regelung in
diesem Jahr gestrichen. (Nach Schätzungen spart man damit in
gerade ca. 5000 Fällen pro Jahr in ganz Deutschland dem Fiskus
ungeheure Summen ein, oder so? Deshalb ist geplant, das „Dienstmädchenprivileg“
im nächsten Jahr wieder einzuführen.) Das Arbeitsamt kann jedoch
auch nach dem MZM dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuß
zahlen, hier haben wir noch keine eindeutige Festlegung. Etwa vier
Wochen hat es gedauert, bis wir eine für Frau L. und Frau M.
zugleich tragbare Lösung gefunden hatten. Beide Seiten brauchen
Rechtssicherheit, dazu gehören dann auch solche Angelegenheiten
wie eine Unfallversicherung bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft. All´ dies wird in eine bunte Vielfalt von
amtlichen Formularen gegossen. (Den Antrag für das MZM hatte ich
schon perfekt ausgefüllt, als mir das Arbeitsamt mitteilte, Frau
M. müsse erst anrufen und ein solches Formular beantragen, damit
es „richtig“ ausgefüllt werden könne. Da
capo al fine...)
Im
Einzelnen mußte ich für Frau M. bedenken:
Sie
muß von dem verdienten Geld mit ihrer Tochter leben können.
D.h., es muß Wohngeld beantragt werden (der Antrag hat eine Fläche
von einem halben Quadratmeter), es muß ein Antrag für das
Mainzer Modell gestellt werden. Dazu muß das Arbeitsamt der Sache
zustimmen. Das Sozialamt muß ein Übergangsgeld für einen Monat
zahlen.(Das muß dann ratenweise zurückgezahlt werden!) Zunächst
braucht Frau M. eine Lohnsteuerkarte (Klasse zwei), auch wenn sie
keine Steuern zahlen muß. Sie muß sich bei einer Krankenkasse
anmelden, die leitet die Sozialabgaben weiter. Das Jugendamt muß
informiert werden. Der Vermieter muß eine Bescheinigung
ausstellen, Frau L. muß noch eine Verdienstbescheinigung
ausstellen, sonst spielt das Wohnungsamt nicht mit. (Bis es eine
erste Gehaltsabrechnung gibt, muß das Sozialamt auf Basis der
Verdienstbescheinigung eine Bedarfsneuberechnung für Frau M.
durchführen, um zu ermitteln, ob und welche Leistungen
insbesondere für die Wohnungsmiete gewährt werden. Ein Antrag
auf Wohngeld braucht nämlich mindestens zwei Monate
Bearbeitungszeit...) Es muß daran gedacht werden, wie die
Monatskarte für den Bus bezahlt wird, denn die kostet nun wieder
den vollen Preis. Die Schulbücher für die Tochter kosten nun
auch wieder eine Menge Geld. Die GEZ-Gebühren, da läßt sich
vielleicht noch etwas machen. Wie ist das mit Kleidergeld, gibt es
evtl. noch eine Weihnachtsbeihilfe...? Und das nimmt so schnell
kein Ende mit den Fragen. Die Krankenkasse hat übrigens den
Antrag für Frau M. „ruhen“ lassen, da die Betriebsnummer von
Frau L. erst gar nicht zu der Sachbearbeiterin
weitergegeben wurde, und ohne diese Nummer hätte die Kasse
niemals die Krankenversicherung wirksam werden lassen. D.h. Frau
M. wäre nicht krankenversichert gewesen. Mit ein paar Anrufen ließ
sich auch das klären. Die Chip-Karte ist nun unterwegs, und damit
kann wieder ein Antrag gestellt werden, nämlich auf Befreiung von
Zuzahlungen, und was braucht man dazu, wieder eine
Verdienstbescheinigung...
Der
Ausstieg aus der Sozialhilfe ist ein Alptraum.
Unsere öffentliche Verwaltung tut alles, um dies so schwer wie möglich
zu machen. („Wir können Ihnen keine Geburtsurkunde für Ihre
Tochter auf den Ehenamen ausstellen, da Ihre Ehe in Dänemark
geschlossen wurde. Wir erkennen das nicht als ehelich an, auch
wenn diese Ehe vor einem ordentlichen deutschen Gericht geschieden
wurde, weil zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Abkommen mit Dänemark
nicht bestand und die Tochter sowie-so
in den USA geboren wurde. Da müssen Sie froh sein, wenn wir das
nicht alles anfechten...“. Wieviel Tränen allein deshalb
geflossen sind. „Die Lohnsteuerklasse Zwo bekommen Sie nur, wenn
Sie die Scheidungs- und Sorgerechtsurkunde dem Finanzamt vorlegen,
wir machen das nicht so einfach...“ Der Finanzbeamte hat dann
lediglich die Eins durchgestrichen und eine Zwei hingemalt.)
Dieses
staatsbürgerliche Lehrstück hat uns allen viel Geduld abgenötigt.
Weil wir ein wichtiges Ziel vor Augen hatten, haben wir nicht
aufgegeben. Es gehört zur Arbeit von Maatwerk, für seine Kunden
in dieser Weise tätig zu sein. Es gehört auch dazu, diese noch für
(mindestens) ein weiteres halbes Jahr zu betreuen. Insoweit gehe
ich
nur
meiner Arbeit nach, es wäre aber schön, wenn es nicht so viele
unnötige Hindernisse in Deutschland gäbe. Kaum jemand bewältigt
diese aus eigener Kraft. Ohne die Bereitschaft von Frau L. zu
zahlreichen Kompromissen und das Vermittlungsgeschick von Frau
Rowley wären wir gescheitert, obwohl es um ein ganz
offensichtlich sinnerfülltes und schlüssiges Anliegen geht.
Deshalb danke ich hier nochmals im Namen von Frau M. und Maatwerk
allen Beteiligten für deren Zielstrebigkeit und ungewöhnliche
Ausdauer.
Ich
möchte ausdrücklich dazu ermutigen, diese Erfahrungen zu nutzen.
Dabei helfe ich gerne. Alle wichtigen Formulare und Schriftstücke
liegen vor. Es gibt auch eine Modellrechnung, um die jeweiligen
Sozialabgaben zu ermitteln. Und nicht in jedem weiteren Fall wird
man dem Amtsschimmel so viel „Hafer“ geben müssen.
Mainz,
im Juli 2002
Dr.
Thomas Kuhlmann
MAATWERK
Gesellschaft für Arbeitsvermittlung mbH
Projekt
Mainz
Rheinstraße
48
55116
Mainz
T:
0 61 31 20 15 830
F:
0 61 31 20 15 850
E:
maatwerk-mainz@t-online.de
I:
www.maatwerk.com
Liebe
Frau Rowley,
es
ist geschafft - wir haben unsere langersehnte Kinderfrau
eingestellt!
Wie
versprochen anbei ein kleiner Erfahrungsbericht und vielleicht
als Beispiel für zukünftige Fälle der Vertrag und die
eingescannten Formulare.
Erfahrungsbericht:
Da
meine Tochter erst 9 Monate alt ist, wollte ich unbedingt eine
Kinderfrau, die zu uns nach Hause kommt. Da ich zu Hause
arbeite, bin ich so immer in erreichbarer Nähe (was die
Einarbeitung erleichtert hat) und meine Tochter ist in
Ihrer gewohnten Umgebung.
Nach
ein paar Wochen bangen hoffens, war endlich eine Kinderfrau
gefunden. Sie war mir und meiner Tochter auf Anhieb
sympatisch. Jetzt ging es 'nur' noch darum, wie wir den
Formalkram erledigt bekommen. Hierbei hatte ich große Hilfe
von Frau Rowley und einem netten Herrn Kuhlmann vom Maatwerk
(Arbeitsvermittlungsfirma), der im Interesse der Kinderfrau
mit mir einen bezahlbaren Lohn ausgehandelt hat und
gleichzeitig dafür sorgt, daß die Kinderfrau über das
Mainzer Modell gefördert wird.
Zunächst
erschien mir die Hürde als uneinnehmbar: Bei offizieller
Anmeldung entstehen nämlich ca. 40% Abgaben. Außerdem ist
der Arbeitgeber zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall verpflichtet und hat mindestens 24 Tage
bezahlten Urlaub im Jahr zu gewähren. Ich habe da natürlich
immer angefangen das monatliche Entgeld
auf einen Stundenlohn zurückzurechnen - nach ein bischen hin
und her sind Herr Kuhlmann und ich dann aber einig geworden.
Den Rest bekommt die Kinderfrau über das Mainzer Modell dazu.
Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ließ sich
abmildern: bei der Krankenkasse kann mann eine Versicherung
abschließen, die je nach Höhe des Versicherungsbeitrags 60%,
70% oder 80% des Bruttolohns erstattet.
Als
nächstes bekam ich dann die Formulare von der Krankenkasse
(Anmeldung zur Sozialversicherung, Beitragsnachweis) und
mehrere Heftchen. Mir war es gleich zu viel Arbeit das alles
durchzulesen und so habe ich direkt bei der Krankenkasse
angerufen und siehe da, zusammen mit dem Herrn am Telefon
hatte ich in 10 Minuten alles ausgefüllt und auch die leidige
Aufgabe mir eine
Betriebsnummer vom Arbeitsamt geben zu lassen auf ihn abgewälzt
(er meinte, die bekommt er telefonisch in 2 Minuten... - was
will man mehr).
Weiterhin
war noch eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Für
Kinderfrauen zuständig erwies sich die Unfallkasse
Rheinland-Pfalz (Tel. 02632/960-0). Für
krankenversicherungspflichtiges Hauspersonal wird ein Betrag
von 60 € im Jahr fällig (bei geringfügig Beschäftigten
wäre es 40 € gewesen).
Da
unsere Kinderfrau langzeitarbeitslos war,
besteht weiterhin die Chance, daß wir vom Arbeitsamt einen
Zuschuß bekommen. Hier habe ich einen 'Antrag auf Beschäftigungshilfe
für Langzeitarbeitslose' ausgefüllt. Im Idealfall kann
dieser Zuschuß bis zu 10 Motate dauern und in den ersten 5
Monaten 50% und in weiteren Monaten 30% betragen! Aber, ob wir
das bekommen werden,
ist vollkommen in das Ermessen des Arbeitsamtes gestellt. Auch
hier hat der Herr Kuhlmann ein bischen geholfen und mit der
Frau vom Arbeitsamt gesprochen. Angeblich war Sie danach von
unserem Vorhaben sehr angetan - mal sehen, ob daraus etwas
wird...
Also
alles in allem, war es ein Experiment mit glücklichem Ausgang
- jetzt hoffe ich nur, daß uns die Kinderfrau auch tatsächlich
längerfristig erhalten bleibt.
Viele
Grüße,
Angelika
Linden
Kommentieren
möchte ich das an dieser Stelle nicht mehr; -
schreiben Sie an mich, wenn Sie das Thema berührt hat. Und
sicher verzeihen Sie mir an dieser Stelle, dass dieser
Info-Brief "Überlänge" hat.
Enden
möchte ich heute mit einem schönen Zitat von Friedrich Fröbel,
das ich kürzlich gelesen habe:
"Erziehung ist
Beispiel und Liebe - sonst nichts".
Es grüßt herzlich
Susanne Rowley
Kinderbetreuungsbörse Wigwam 1994
(Gründerin)
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